Beschäftigungspflicht, Ausgleichszahlung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 04.06.2021, 14:08 (vor 1056 Tagen) @ Hansmann

Hallo,

es gilt der Positivkatalog zur Anrechnungsfähigkeit des § 158 SGB IX.
Bei ausgelagerten Arbeitsplätzen spielt es dabei keine Rolle, ob die Auslagerung mehr oder weniger dauerhaft ist.

Nur unter Voraussetzung des Abs. 3 werden WfbM-Beschäftigte in Betrieben mitgezählt.

Was ist daran unklar ?

--
&Tschüß

Wolfgang


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