Beschäftigungspflicht, Ausgleichszahlung (Allgemeines)
Vielen Dank für den Hinweis.
Allerdings für Beschäftigte der WfbM bin ich meines Erachtens als SBV nicht zuständig, die haben den Werkstattrat. Mich stört, dass der Arbeitgeber sehr leicht die 5% Quote erfüllt, ohne Personen mit Schwerbehinderung dafür einstellen zu müssen.
Gruß Hansmann