Beschäftigungspflicht, Ausgleichszahlung (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 14.06.2021, 14:04 (vor 1044 Tagen) @ Hansmann

Allerdings für Beschäftigte der WfbM bin ich meines Erachtens als SBV nicht zuständig, die haben den Werkstattrat.

Hallo, die Aussage halte ich so für viel zu pauschal: Der zweite Halbsatz ist zwar richtig, nicht aber generell der erste Halbsatz laut Fachschrifttum und Rechtsprechung!

Gruß,
Cebulon


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