Beschäftigungspflicht, Ausgleichszahlung (Allgemeines)
Allerdings für Beschäftigte der WfbM bin ich meines Erachtens als SBV nicht zuständig, die haben den Werkstattrat.
Hallo, die Aussage halte ich so für viel zu pauschal: Der zweite Halbsatz ist zwar richtig, nicht aber generell der erste Halbsatz laut Fachschrifttum und Rechtsprechung!
Gruß,
Cebulon