Wohnsitz im Ausland (Antragstellung / Widerspruch)

Hotte, Stuttgart, Monday, 06.09.2021, 00:25 (vor 956 Tagen) @ Paul

Hallo,

habe als SBV im Ruhestand noch einmal eine Frage.
Ein Freund mit einem GdB von 40 ist nach Schweden ausgewandert und arbeitet und wohnt dort. Um in den Genuss der Rente für Schwerbehinderte zu kommen müsste er einen Verschlimmerungsantrag stellen. Ist dies möglich und welches Amt wäre zuständig? Wahrscheinlich das Amt, dass den letzten GdB festgestellt hat?
Hat jemand damit schon zu tun gehabt?

Grüße an Alle
Paul

Hey,
hat er denn noch einen Wohnsitz in Deutschland oder ist er komplett abgemeldet?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion