Wohnsitz im Ausland (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 06.09.2021, 11:22 (vor 964 Tagen) @ Paul

Hallo,

gem. § 2 Abs. 2 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
besteht ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz in Deutschland kein Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung.

--
&Tschüß

Wolfgang


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