Wohnsitz im Ausland (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
gem. § 2 Abs. 2 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
besteht ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz in Deutschland kein Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung.
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&Tschüß
Wolfgang