Wohnsitz im Ausland (Antragstellung / Widerspruch)

wurzelkasper, Tuesday, 07.09.2021, 15:41 (vor 955 Tagen) @ Paul

Das Thema Rente für Schwerbehinderte wurde schon mal vor dem BSG verhandelt.
Also selbst wenn das jetzt mit dem GdB 50 oder höher klappt in dem Änderungsantrag gibt es da noch ein paar Hürden.

Wer Rente als schwerbehinderter Mensch beziehen will, muss zum Zeitpunkt des Renteneintritts schwerbehindert sein und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bundessozialgericht (BSG) vom 12.4.2017 Az. B13R 15/15R

Wobei ich mir das mit der Freizügigkeit in der EU und einem Rentenanspruch in Deutschland und AGG als eine interessante Frage für den EuGH vorstellen könnte.


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