Wohnsitz in Schweden (Antragstellung / Widerspruch)

Cebulon, Monday, 06.09.2021, 15:56 (vor 957 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,
da gab es in der Vergangenheit häufiger Schwierigkeiten bei Behörden sowie Instanzengerichten lt. Forenberichten 2016 von Jörg Bergmann.

Behinderte Menschen haben bei einem Umzug in das Ausland u.U. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Das geht aus zwei Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts hervor. Wichtig sei, dass Betroffene einen so genannten Inlandsbezug geltend machen können. Zum Beispiel eine Schwerbehindertenrente oder Pauschbeträge für Behinderte bei der Einkommensteuer (BSG, 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R, und BSG, 05.07.2007, B 9/9a SB 2/06 R). Nachdem Schweden bekanntlich der EU als Vollmitglied angehört, sehe ich klaren Inlandsbezug i.S.d. BSG-Rspr.

Welches Amt wäre zuständig? Wahrscheinlich das Amt, dass den letzten GdB festgestellt hat?

Welches „Auslandsversorgungsamt“ zuständig ist für Schweden, das sollten Versorgungsämter wissen (wohl Versorgungsamt Schleswig?), eventuell mal hier nachfragen.

Gruß,
Cebulon


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