Wohnsitz im Ausland (Antragstellung / Widerspruch)

Paul, Hamburg, Monday, 06.09.2021, 13:42 (vor 963 Tagen) @ albarracin

Naja,
hatte dieses gefunden:
https://www.rechtsanwalt-sandkuehler.de/blogreader/feststellung-der-schwerbehinderung-bei-wohnsitz-im-ausland.html
Aus europarechtlicher Sicht ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass aus der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit folgt, dass deutsche Versorgungsämter die Schwerbehinderteneigenschaft auch aufgrund europäischen Rechts für Bürger festzustellen haben, die im Ausland leben und in Deutschland kein Arbeitsplatz haben, wenn es zum Beispiel um den Anspruch auf vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen geht.

Ich werde mal beim Versorgungsamt anfragen, gebe dann Bescheid.
Danke und Gruß
Paul


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