Samstagsarbeit (Allgemeines)
Hallo zusammen,
in unserer Firma wurde Samstagsarbeit angeordnet zählt das als Mehrarbeit?
Wir arbeiten in 3 Schicht von Montag bis Freitag 7,5 Std. Darf der Schwerbehinderte und Gleichgestellter die angeordnete Samstagsarbeit ablehnen um sich zu erholen?
nach §207 und § 164 Abs. 4 ist das meiner Meinung nach möglich.
Wie seht ihr das?
Brauche Rechtssicherheit für meine Kollegen.
Danke im Voraus für eure Antworten