Samstagsarbeit (Allgemeines)
Hallo,
Du mußt die Rechtsgrundlagen trennen.
§ 207 SGB IX ist keine Grundlage, Samstagsarbeit zu verweigern. Auch bis zu 48 Std./Woche sind möglich.
§ 164 Abs. 4 SGB IX kann herangezogen werden, wenn es eine entsprechende (betriebs-) ärztliche Empfehlung zu Höchstarbeitszeit und/oder notwendiger Erholungsphase gibt. Aber auch diese Empfehlung sollte bereits vorliegen.
Es stellt sich aber die Frage, was der BR hier in Sachen "Anordnung" mitbestimmt hat.
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&Tschüß
Wolfgang