Samstagsarbeit (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 26.01.2022, 12:50 (vor 821 Tagen) @ albarracin

Hallo Wauzi,

wie bereits erwähnt ist der 207 keine ausreichende Grundlage.
Der soll ja vor Mehrarbeit schützen.
Ab welchen Zeitraum es sich um Mehrarbeit handelt, wurde durch Urteile entschieden.
Ohne jetzt meine Urteile dazu rauszukramen, würde ich sagen: Alles, was über 8 Stunden werktäglich geht, ist als Mehrarbeit zu werten.
Samstag ist ja bekanntlich ein Werktag.
Hier bedarf es der Regelung nach behindertengerechter Arbeitszeit.

Wenn du den Knittel hast, lies mal einfach die Kommentierung zum 207.

Auch sollte der BR oder PR entsprechend der Mitbestimmung handeln (Dauer, Verteilung und Lage der wöchentlichen Arbeitszeit). Hier sollten auch Regelungen für unseren Personenkreis bedacht werden.
Und vergesst nicht den Tarifvertrag zu prüfen.

VG
Bifavi


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