Ablehnung der Teilnahme der SBV an Vorstellungsgespräch (Einstellung)

WoBi, Friday, 12.08.2022, 13:37 (vor 594 Tagen) @ sbv2022

Hallo sbv2022,

das Thema wurde bereits hier im Forum angesprochen und mit Hilfe von "suchen" rechts oben im Forum können dazu einige Inhalte gefunden werden.

So zum Beispiel:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28613 - Suggestive Befragungen der Bewerber zur SBV-Beteiligung
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14561 - Frage nach Beteiligungswunsch der SBV bei Einladungsschreiben

Über "suche" mit den Begriffen "Vorstellungsgespräch ablehnen" können umfangreiche Informationen erlangt werden.

Zur Verdeutlichung zum Beitrag von albarracin noch einen Ausschnitt aus dem Beitrag
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26224 - Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV

Weil der schwerbehinderte Bewerber, der die Beteiligung der SBV ablehnt, nicht in die Rechte des anderen schwerbehinderten Bewerbers eingreifen kann und die durch den 2. schwerbehinderten Bewerber ergebene Beteiligungsmöglichkeit der SBV nicht verhindern kann.

Die SBV ist von Anfang an in das Auswahlverfahren einzubeziehen, um den Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren zu gewährleisten.
(vgl. BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014, 7 ABR 71/12, Rn. 26)

Die Teilnahme am Vorstellungsgespräch des, die Beteiligung der SBV ablehnenden, schwerbehinderten Bewerbers erfolgt nicht, um eine mögliche Benachteiligung des, die Beteiligung der SBV ablehnenden, Bewerbers zu überwachen, sondern um eine mögliche Benachteiligung des anderen schwerbehinderten Bewerbers in diesem Vorstellungsgespräch auszuschließen.

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Gruß
Wolfgang


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