Erstes Vorstellungsgespräch, nur ein Bewerber (Einstellung)

Apfelsaft, München/ Bayern, Wednesday, 30.11.2022, 07:11 (vor 514 Tagen) @ magheinz

Was dem Bewerber genau fehlt, hat den AG nicht zu intereseíeren. Der Bewerber muss lediglich das erfüllen können, was in der Stellenausschreibung steht. z.B. <Der Stelleninhaber muss in der Lage zu sein, und 20 kg schwere Sachen zu tragen> etc. Wenn er das nicht kann, wirds schwierig. Auf was sich seine 50% beziehen, hat den AG nicht zu interessieren. Fragen wie: Darf man fragen was oder wo es Ihnen fehlt, haben keinen zu Interessieren. Ob Du einen fremden Bewerber anrufen darfst, wäre ich vorsichtig. Ist es ein Kollege vom Haus, kannst Du Ihn ja mal ansprechen.


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