Stellenausschreibung ohne Bewerbungsfrist (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 12.12.2022, 11:42 (vor 494 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Cebulon,

auch bei uns gibt es Dauerausschreibungen, allerdings nur in Mangelberufen wie der Pflege.
Da es hier in der Regel zu Einstellungen kommt, sehen wir dieses als unkritisch an. Wenn sich Menschen mit einer Schwerbehinderung bewerben, werden wir darüber informiert und beteiligt. Aufgrund der Einstellungen, da es in diesen Bereichen immer freie Stellen gibt, ist ein Vergleich mit anderen Bewerbungen aus unserer Sicht nicht nötig.

Bei normalen Ausschreibungen ohne Bewerbungsfrist würde ich als SBV mit der Personalvertretung dahingehend aktiv werden, dass wenn sich Schwerbehinderte beworben haben, die SBV ein Recht auf Beteiligung nach § 178,2 SGB IX hat, d.h. der Arbeitgeber muss informieren, die SBV anhören und kann erst danach entscheiden. Wenn er schon Gespräche beginnt, ohne das Bewerbungsverfahren abzuwarten, ist aus meiner Sicht die umfassende Informationspflicht nicht erfüllt. Da es möglich ist, dass sich noch Menschen mit einer Behinderung auf diese Stellen bewerben, würde ich die Beteiligung einfordern.

Man kann aber auch noch anders argumentieren. Wenn der Arbeitgeber keinen Bewerbungsschluss setzt, kann er auch vor Gericht nicht angeben, dass Bewerbungen zu spät eingegangen sind.
Dieses kann für ihn nachteilig sein, wenn jemand wegen des Bewerbungsverfahrens klagt. Dieses könnte man auch gegenüber dem Arbeitgeber vorbringen, um eine Änderung der Verfahrensweise herbeizuführen.

Liebe Grüße

Hendrik


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