Stellenausschreibung ohne Bewerbungsfrist (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 12.12.2022, 13:48 (vor 500 Tagen) @ Hilde

Hallo,

das Recht der SBV auf Beteiligung am Auswahlverfahren gem. § 164 Abs. 1 Satz 4 und 6 iVm 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX kann nicht dadurch ausgehebelt werden, daß der AG vorab bereits Personalgespräche führt.

Geht eine Bewerbung eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen ein, kann die SBV das gesamte Verfahren auf "0" stellen. das bedeutet nicht nur die Einsichtnahme in die Unterlagen, sondern auch die Wiederholung bereits stattgefundener Vorstellungsgespräche.
Dies solltest Du Deinem AG klarmachen und natürlich mußt Du das ggfs. auch durchsetzen.

Außerdem solltest Du auch dem BR/PR klarmachen, daß er das Verfahren insgesamt regeln muß.

--
&Tschüß

Wolfgang


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