Stellenausschreibung ohne Bewerbungsfrist (Allgemeines)
Wie kann die SBV sich dagegenstellen?
Hallo,
davon ausgehend, dass vorsätzliche Behinderung der SBV i.S.d. § 179 Abs. 2 SGB IX durch Umgehung des § 165 SGB IX, kann im ÖD Klage beim ArbG eingelegt werden nach einer vorherigen „Abmahnung“ des Arbeitgebers bzw. seines Inklusionsbeauftragten.
Gruß,
Cebulon