Stellenausschreibung ohne Bewerbungsfrist (Allgemeines)
Danke Cebulon für die Antwort.
Habe mich zwischenzeitlich mit dem Beschluss des Hessisches LAG, vom 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15 auseinander gesetzt.
Nach dem 1. Leitsatz kann eine Entscheidung erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen werden. Folglich ohne Bewerbungsfrist kein Ende für Bewerbungen.
Habe keine BAG-Entscheidung gefunden, dass gegen diese Auffassung des LAG Hessen spricht.
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Gruß
Wolfgang