Beschäftigungsanspruch = Anspruch auf Arbeitsaufgaben ? (BEM)

ulrike, Thursday, 14.09.2006, 08:51 (vor 6443 Tagen)

Hallo,

ich bin schwerbehinderter Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (Vollzeitstelle). Seit über einem Jahr habe ich aber fast keine Arbeitsaufgaben mehr, da das Arbeitsgebiet sich technologiebedingt sehr stark reduziert hat.
Mein Vorgesetzter ist der Ansicht, ich hätte keinen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, sondern dem Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter sei mit der Bereitstellung des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Gehaltszahlung Genüge getan.
Stimmt das >

Meine zweite Frage bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Prüfungspflicht des Arbeitgebers, ob freie Stellen mit Schwerbehinderten besetzt werden können:
Da ich meine Beschäftigungssituation als sehr unbefriedigend ansehe, habe ich auch die Personalabteilung kontaktiert und ein Umsetzungsgesuch gestellt.
Die Personalabteilung teilte mir mir, dass es keine freien Stellen gibt und eine Umsetzung mitsamt dem Dienstposten in eine andere Abteilung nicht möglich sei.
Gleichzeitig wurden aber Stellen (die für mich geeignet gewesen wären) extern ausgeschrieben. Das Personalbüro ist der Meinung ich könne mich ja auf die extern ausgeschriebenen Stellen bewerben. Mit der Ausschreibung habe man als Arbeitgeber auch der Prüfungspflicht genüge getan, ob die Arbeitsplätze auch mit Schwerbehinderten besetzt werden können, da sich natürlich auch interne Beschäftigte auf die externen Stellenausschreibungen bewerben können.
Ist diese Sichtweise korrekt > Oder muß der Arbeitgeber erst mal die vorhandenen Schwerbehinderten "tatsächlich" beschäftigen, bevor er Stellen extern ausschreibt >

Ich habe mich auch bereits mehrfach beworben, allerdings wurden immer externe Bewerber bevorzugt, so dass ich immer noch überwiegend unbeschäftigt den Arbeitstag verbringe.

Vielleicht kann mir jemand außer der Beantwortung der Fragen sonst noch einen Rat geben, wie ich zu einer sinnvollen auslastenden Tätigkeit komme.

Vielen Dank + Grüße

Ulrike


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