Beschäftigungsanspruch = Anspruch auf Arbeitsaufgaben ? (BEM)

ulrike, Thursday, 14.09.2006, 11:34 (vor 6443 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd,

vielen Dank für die Information.

Die Ansicht, dass das Prüfungserfordernis, ob freie Stellen im Amt auch von Schwerbehinderten besetzt werden kann, bereits mit einer externen Stellenausschreibung erfüllt ist (ohne vorherige interne Stellenausschreibung bzw. Prüfung eines vorliegenden Umsetzungsgesuches) , wird hier vor allem von der Gleichstellungsbeauftragten (die ja ironischerweise auch für die integration von (schwerbehinderten) Frauen zuständig wäre) sehr intensiv gefördert. Diese Person leitet nämlich aus dem Bundesgleichstellungsgesetz eine Notwendigkeit zur Ausschreibung von externen Stellenausschreibungen ab, damit der Frauenanteil in den Bereichen erhöht werden kann, in denen Frauen derzeit unterrepräsentiert sind und dieses Ziel mit einer internen Stellenausschreibung nicht erreicht werden kann. Das bedeutet hier gibt es auch noch einen Richtungsstreit ob das Bundesgleichstellungsgesetz Vorrang hat oder die Paragraphen des SGB die Schwerbehinderten betreffend. Der Personalrat hat sich dieser Sichtweise leider angeschlossen (angeblich wurde die juristische Korrektheit bestätigt). Die Schwerbehindertenvertretung scheint etwas hilflos in dieser Angelegenheit - deshalb auch meine Anfragen an das Forum, um mal andere Meinungen zum Thema zu hören.

Viele Grüße

Ulrike


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