Beschäftigungsanspruch = Anspruch auf Arbeitsaufgaben ? (BEM)

Michael, Thursday, 14.09.2006, 12:28 (vor 6443 Tagen) @ ulrike

Hallo Ulrike

Beschluß von BAG vom 14.11.1989
1 ABR. 88/88 - AP Nr.77, folgender Leitsatz zu § 99 BetrVG 1972:

Die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers verstößt gegen ein Gesetz im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor gemäß § 81 Abs. 1 SGB IX geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann.

Die Vorgehensweise, wie der Arbeitgeber zu prüfen hat,ist ja im § 81 SGB IX beschrieben.

Das ist dann zwar etwas spät, aber vielleicht kannst du ja deine SBV davon überzeugen, dass die ganze Sache nicht korrekt abläuft.
Leider finde ich die Stelle bzw. das Urteil nicht mehr, wo es heißt, die Einstellung eines schwbM verstößt nicht gegen das Grundgesetz Artikel 3 (glaube ich zumindest)wenn die Wahl zwischen einem behinderten oder nicht behinderten Menschen zu treffen ist. Das verstehe ich so, dass auch die Erfüllung der Frauenquote nach den schwbM kommt

Gruß Michael


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