Auslegung § 95/2 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Wolfgang H., Thursday, 14.09.2006, 14:01 (vor 6445 Tagen)

Hallo,

ich habe wieder mal eine andere Auffassung zur Auslegung des § 95 Abs. 2: Mein Arbeitgeber meint, dass er über ungelegte Eier nicht reden bzw. informieren muss. In der Praxis sieht das dann so aus, dass ich erst informiert werde, wenn alle Beschlüsse bereits gefaßt sind, und der betroffene Mitarbeiter nur noch über die Entscheidung informiert wird.
Ich habe also keine Chance mehr bei der Entscheidungsfindung mitzuwirken.
Gibt es zu diesem Sachverhalt noch andere Kommentare. Ich habe nur den Kommentar von Knittel zur Hand. Die Erläuterung unter RN 19 ist doch etwas dürftig. Wann ist vor einer Entscheidung>


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