Auslegung § 95/2 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.09.2006, 18:50 (vor 6445 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,
du solltest bei der Recherche zum 95(2) beim Knittel nicht nur die Rn 19, sondern auch die Rn 20 und 20a mit berücksichtigen. Dort ist m.E. das Wesentliche ausgesagt.

Zusätzlich zu dem Beitrag von Wolfgang E. noch folgender Tipp:

Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, dann sprich mit ihm.
Er hat die Aufgabe (§80 BetrVG) über die Einhaltung von Gesetzen etc. zu "wachen".
Das bedeutet; er muss auch auf die Einhaltung des SGB IX achten.

Rechtlich betrachtet müsste es so aussehen, dass der AG sein Wollen (z.B. Einstellung etc.) mit deiner Stellungnahme(!!) dem BR zur Zustimmung vorlegt.

Wenn euer AG dies nun nicht tut, wie du in deinem Beitrag schreibst, dann kann er (der BR) diese Vorgänge ablehnen mit der Begründung, dass du (die VP) vorher nicht beteiligt wurdest.

So könntet ihr gemeinsam auf den AG einwirken.

Hier wäre somit ein weiterer Ansatzpunkt um dein "Problem" lösbar zu machen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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