Auslegung § 95/2 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

traute, Thursday, 14.09.2006, 15:23 (vor 6445 Tagen) @ Wolfgang H.

rechtzeitige und umfassende information bedeutet, wenn der AG anfängt zu denken, also VOR dr handlung. alles andere ist eine ordnungswidrigkeit. bring die doch mal zur anzeige, du wirst sehen, wie schnell der AG dich in zukunft informiert.

gruß, traute


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