Beteiligung der SBV im Einstellungsverfahren (Umgang mit Arbeitgeber)
» Zur Auslegung des § 95 Abs. 2 SGB IX: Mein Arbeitgeber meint, dass er über ungelegte Eier nicht reden bzw. informieren muss. Ich werde erst informiert, wenn alle Beschlüsse bereits gefasst sind, und der betroffene Mitarbeiter nur noch über die Entscheidung informiert wird.
Die Schwerbehindertenvertretung ist bereits im Stellenbesetzungsverfahren vor der Entscheidung zu beteiligen und nicht erst nach den Personalentscheidungen. Nachfolgend dazu einige Kontextlinks:
Broschüre:
www.bmas.bund.de
Amtliches Fachlexikon:
www.integrationsaemter.com
www.integrationsaemter.de
Rechtsprechung:
www.schwbv.de/urteile/53.html
Zusammenarbeit: Betriebsrat/SBV:
www.schwbv.de/einstellungsmoeglichkeiten.html
www.fachanwaeltinnen.de