Auslegung § 95/2 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Wolfgang H., Friday, 15.09.2006, 10:04 (vor 6444 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Zusammen,

zunächst vielen Dank für die Antworten.
Deine Antwort, Traute, gefällt mir schon am Besten. Der Meinung bin ich auch. Aber die Kommentierung von Knittel hilft beim Weiterlesen auch nicht weiter.
Wann ist nun wirklich rechtzeitig>
Der BR (ein Teil davon bin ich auch) kann mir auch nur dann weiterhelfen, wenn ich ihm sagen kann, was rechtzeitig ist. Er hat es da mit dem BetrVG etwas leichter. Aber die Aussage in/zu §95 Abs.2 ist doch recht vage.


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