Wahlvorstand (Wahlen)
» Zu diesem Wahlvorschlag möchte ich eine dringende Anfrage starten:
»
» Der Wahlvorschlag wurde von einem nicht wahlberechtigen MA (also weder
» schwer behindert noch gleichgestellt) namentlich als "Vertreter des
» Wahlvorschlages" eingereicht und die dort vorgeschlagenen Kandidaten (1 +
» 4) (4 Stellvertreter vom Wahlvorstand beschlossen) haben als erste den
» Wahlvorschlag als Stützunterschriften unterschrieben!!
hallo maria,
der wahlvorstand ist autonom. es ist mir nicht ganz klar, was du meinst. wurde der wahlvorstand von der vertrauensperson benannt> er besteht aus betriebsräten> warum 5, nur 3 sind vorgesehen. sind die anderen beiden ersatzmitglieder> »
» Ich habe große Befürchtung, dass der Wahlvorstand am 15.09.06, 10.00 Uhr,
» auf Druck des Betriebsratsvorsitzenden (der Wahlvorschlag ist von 5
» freigestellten Betriebsräten gestellt) den Vorschlag als richtigt und
» angenommen beschließt.
» wenn die unterschreiber des wahlvorstandes wahlberechtigt sind, ist der vorschlag gültig.
» Kann die amtierende SBV und SBV-Kandidatin (vorgeschlagen von einem
» Wahlberechtigten) eine "einstweilige Verfügung" beim Arbeitsgericht
» einreichen>
nein, warum denn> was genau läuft nicht richtig>
gruß, traute
»