Wahlvorstand (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 15.09.2006, 09:31 (vor 6445 Tagen) @ traute

» nur wahlberechtigte können wahlvorschläge machen.
» diese vorschläge können auch nicht wahlberechtigte beinhalten, aber nicht
» umgekehrt.
» meiner meinung nach wäre das ein anfechtungsgrund für nichtigkeit.

Hallo Traute,
deine Meinung ist richtig im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes.

Im Geltungsbereich des BPersVG gelten andere "Regeln":
Laut Handlungsanleitung zur SchwbV-Wahl, 4. Auflage, Bund-Verlag (Seite 40) kann im Geltungsbereich des BPersVG ein nicht wahlberechtigter Beschäftigter als Vertreter des Wahlvorschlages fungieren.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion