Wahlvorstand (Wahlen)

traute, Friday, 15.09.2006, 08:48 (vor 6445 Tagen) @ Maria

» Guten morden,
»
» meine Anfrage war, zum ersten, kann ein Wahlvorstand wissentlich einen
» fehlerhaften Wahlvorschlag annehmen> Hier wird es vermutlich so sein.

können kann der wahlvorstand alles. ob das rechtens ist, muß an anderer stelle geklärt werden. nur wahlberechtigte können wahlvorschläge machen. diese vorschläge können auch nicht wahlberechtigte beinhalten, aber nicht umgekehrt.
meiner meinung nach wäre das ein anfechtungsgrund für nichtigkeit.

ruf doch einfach mal beim arbeitsgericht an und frage nach, ob du eine einstweilige verfügung machen kannst.

gruß, traute


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