Wahlvorstand (Wahlen)
Guten morden,
meine Anfrage war, zum ersten, kann ein Wahlvorstand wissentlich einen fehlerhaften Wahlvorschlag annehmen> Hier wird es vermutlich so sein.
Der Wahlvorschlag wurde von einem nicht wahlberechtigen MA (also weder
» » schwer behindert noch gleichgestellt) namentlich als "Vertreter des
» » Wahlvorschlages" eingereicht und die dort vorgeschlagenen Kandidaten (1
» +
» » 4) (4 Stellvertreter vom Wahlvorstand beschlossen) haben als erste den
» » Wahlvorschlag als Stützunterschriften unterschrieben!!
Zum zweiten: kann eine amtierende SBV, bzw. Wahlberechtigte eine "Einstweilige Verfügung" beim Arbeitsgericht erwirken.
Danke