Wahlvorstand (Wahlen)

Maria, Friday, 15.09.2006, 08:07 (vor 6444 Tagen) @ traute

Guten morden,

meine Anfrage war, zum ersten, kann ein Wahlvorstand wissentlich einen fehlerhaften Wahlvorschlag annehmen> Hier wird es vermutlich so sein.

Der Wahlvorschlag wurde von einem nicht wahlberechtigen MA (also weder
» » schwer behindert noch gleichgestellt) namentlich als "Vertreter des
» » Wahlvorschlages" eingereicht und die dort vorgeschlagenen Kandidaten (1
» +
» » 4) (4 Stellvertreter vom Wahlvorstand beschlossen) haben als erste den
» » Wahlvorschlag als Stützunterschriften unterschrieben!!

Zum zweiten: kann eine amtierende SBV, bzw. Wahlberechtigte eine "Einstweilige Verfügung" beim Arbeitsgericht erwirken.

Danke


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