Wahlvorstand (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 15.09.2006, 08:43 (vor 6445 Tagen) @ Maria

» Guten morgen,
»
» meine Anfrage war, zum ersten, kann ein Wahlvorstand wissentlich einen
» fehlerhaften Wahlvorschlag annehmen> Hier wird es vermutlich so sein.

Hallo Maria,
er kann, denn er ist autonom. Später kann dann allerdings die Wahl für "nichtig" erklärt werden.


» Zum zweiten: kann eine amtierende SBV, bzw. Wahlberechtigte eine
» "Einstweilige Verfügung" beim Arbeitsgericht erwirken.
Prinzipiell ja. Ob das ArbG dem zustimmt ist eine andere Sache.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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