Wahlvorstand (Wahlen)
» Guten morgen,
»
» meine Anfrage war, zum ersten, kann ein Wahlvorstand wissentlich einen
» fehlerhaften Wahlvorschlag annehmen> Hier wird es vermutlich so sein.
Hallo Maria,
er kann, denn er ist autonom. Später kann dann allerdings die Wahl für "nichtig" erklärt werden.
» Zum zweiten: kann eine amtierende SBV, bzw. Wahlberechtigte eine
» "Einstweilige Verfügung" beim Arbeitsgericht erwirken.
Prinzipiell ja. Ob das ArbG dem zustimmt ist eine andere Sache.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter