Mangelnde Beteiligung der SBV beim BEM (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 10.08.2023, 14:50 (vor 263 Tagen) @ Nobi69

Ist der AG grundsätzlich verpflichtet, die SBV zu informieren, wenn sbM länger als 6 Wo krank und somit BEM „fähig“ sind … ?

JA – generelle Pflicht, sobald BEM-Berechtigung bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten und zwar ohne Ausnahme!

BVerwG, 23.06.2010, 6 P 8.09

Gruß,
Cebulon


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