Mangelnde Beteiligung der SBV beim BEM (Allgemeines)
Ist der AG grundsätzlich verpflichtet, die SBV zu informieren, wenn sbM länger als 6 Wo krank und somit BEM „fähig“ sind … ?
JA – generelle Pflicht, sobald BEM-Berechtigung bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten und zwar ohne Ausnahme!
Gruß,
Cebulon