Mangelnde Beteiligung der SBV beim BEM (Allgemeines)

WoBi, Friday, 11.08.2023, 10:42 (vor 262 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Nobi69,

der Start für das BEM ist das objektive Datum des 43. Fehltages. Ab diesem Zeitpunkt hat der Arbeitgeber das Verfahren einzuleiten. Oft wird dieser Zeitpunkt mit dem 43. Fehltag innerhalb von 12 Monaten als Beginn eines BEM durch den Arbeitgeber (langfristig) ignoriert.

Habe gerade so einen Fall im persönlichen Umfeld, wo die Arbeitgeberin kurz vor dem Ausspruch einer Kündigung in Juni ein BEM nach seltsamen Regeln "durchgeführt" hat. Die Einladung erfolgte z.B. nach § 84 Abs. 2 SGB IX! Haben wohl das BTHG "verschlafen".

In der Anhörung des Inklusionsamtes und der BR-Anhörung wurde aber von der Arbeitgeberin dann behauptet ein BEM nach § 167 SGB IX durchgeführt zu haben.
Auch wenn BEM keine zwingende Kündigungsvoraussetzung ist, wollte die Arbeitgeberin die Durchführung eines BEM-Verfahrens als Begründung für eine betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatzes ausführen.
Mal sehen was das Arbeitsgericht zur eingereichten Kündigungsschutzklage ausführt.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion