Mangelnde Beteiligung der SBV beim BEM (Allgemeines)
Nein,
das ist es nicht im Sinn einer absoluten Wirksamkeitsvorraussetzung.
Kann der AG nachweisen, daß ein BEM von vorneherein völlig aussichtslos gewesen wäre, kann er auch ohne vorheriges BEM krankheitsbedingt kündigen. BAG vom 13.5.2015, 2 AZR 565/14
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-565-14/?highlight=2+AZR+565%2F14 (ab Rn 25)
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&Tschüß
Wolfgang