Mangelnde Beteiligung der SBV beim BEM (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 10.08.2023, 17:47 (vor 263 Tagen) @ Nobi69

Moin moin Nobi,

das ist mal wieder ein Fall für den § 178,2 SGB IX: Der Arbeitgeber hat die SBV unverzüglich und umfassend in allen Belangen, die eine:n Schwerbehinderte:n betzreffen zu unterrichten und die SBV vor einer Entscheidung anzuhören.

Im § 167,2 SGB IX steht auch, dass der AG bei schwerbehinderten Menschen beim BEM die SBV zu beteiligen hat. Somit muss er Euch informieren, wenn BEM Berechtigung vorliegt.

Ich würde zu dem Gespräch hingehen und ein Schreiben dabei haben, dass Du die Entscheidungen dieses BEM Gespräches nach § 178,2 SGB IX aussetzt, weil Du nicht beteiligt wurdest und dieses abgeben, wenn Sie Deine Anwesenheit nicht dulden wollen. Sollte es schon vor dem Termin in der Angelegenheit des Kollegen Entscheidungen gegeben haben, die hier nur noch verkündet werden, würde ich diese ebenfalls nach dem § aussetzen, weil die SBV vor einer Entscheidung anzuhören ist.

Da die § von einer Muss Entscheidung sprechen, musst Du angehört werden. Wenn die/der Kolleg:in die Beteiligung ausdrücklich ablehnt, ist es schwieriger. Über die BEM Berechtigung bist Du auf jeden Fall zu unterrichten. Falls diese Formulierung so in dem BEM Schreiben steht, solltest Du dieses rechtlich prüfen lassen. Die Kosten muss der Arbeitgeber tragen. Kenntnis von diesem Schreiben kannst du auf jeden Fall nach § 178,2 SGB IX verlangen. Ansonsten würde ich dieses über den PR besorgen, der ja auch Kenntnis haben muss und mit Euch vertrauensvollzusammenarbeiten soll.

Habt ihr eine:n Inklusionsbeauftragte:n in Eurem Betrieb?
Diese:r hat darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber seine gesetzlichen Pflichten einhält ....

Entweder diesen erst einmal einschalten, oder den Arbeitgeber direkt.

Sollten beim BEM Entscheidungen gefällt worden sein, würde ich diese aussetzen, dieses ist eine Muss Bestimmung, d.h. der Arbeitgeber muss Euch binnen 7 Tagen beteiligen und darf erst dann endgültig entscheiden.

Zudem würde ich, wenn der Arbeitgeber dieses Spiel weiter spielen will, die Schwerbehinderten informieren, auch darüber, dass dieses gegen die oben genannten §§ verstößt.

Auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, auch wenn diese für Euch als kommunales Unternehmen nicht direkt zuständig ist, und das Integrationsamt kannst du ins Boot holen.

Habt ihr eine Stufenvertretung, dann diese unbedingt informieren.

Als letztes Mittel bleibt die Klage.

Liebe Grüße

Hendrik


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