Pornos im Büro (Allgemeines)

magheinz ⌂, Thursday, 26.10.2023, 08:10 (vor 186 Tagen)

Moin,

Es geht um einen Kollegen, der wiederholt beim Anschauen von Pornos im Internet mit "der Hand in der Hose" und unzweifelhaft Geräusche aufgefallen ist.
Die Beschwerden darüber kam über die GleiB.
Erste deutliche Gespräche gab es.
Ich bin im Boot, da der Kollege schwerbehindert ist. Welche konkrete Diagnose vorliegt ist unbekannt. Ich gehe von sowas wie Autismus o.ä. aus, das ist aber nur geraten.

Jetzt ist das Thema, ob es eine Abmahnung geben soll.
Dazu stellen sich mir zwei Fragen, bei denen ihr mir vielleicht helfen könnt.

1. Ich denke, das setzt zwangsweise das Präventionsverfahren nach 167 SGB IX in Gang. Ich interpretiere eine Abmahnung als deutliches Zeichen, dass das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist. Sehe ich das richtig? Ich finde da noch keine eindeutige Rechtsprechung zu.

2. Mal angenommen das ist ein zwanghaftes Handeln, ist ein Abmahnung da überhaupt möglich? Zwanghaft meine ich im Sinne von "nicht bewusst steuerbar". Das würde ja dem Zweck einer Abmahnung widersprechen.


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