Pornos im Büro (Allgemeines)

magheinz ⌂, Friday, 27.10.2023, 10:39 (vor 379 Tagen) @ albarracin

Hallo,

natürlich ist das ein Fall für ein Präventionsverfahren. Wenn eine Abmahnung zur Debatte steht, dann ist das Kriterium der "Schwierigkeiten" mehr als deutlich erfüllt, was sich auch so in der Fachkommentierung finden lässt.

Wir haben jetzt das Integrationsamt mit im Boot und es geht offiziell ins Präventionsverfahren. Ich bin da sehr gespannt, das ist für mich Neuland.

Ob dieses Verhalten im Zusammenhang mit einer (anerkannten) Behinderung steht, musst Du tatsächlich versuchen zu klären, da es für die Bewertung des Vorganges relevant sein kann. Allerdings rechtfertigt auch eine anerkannte Behinderung nicht jegliches Fehlverhalten.

Bin dabei. Eventuell muss da der Betriebsarzt was zu schreiben.


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