Pornos im Büro (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 26.10.2023, 09:48 (vor 380 Tagen) @ magheinz

Hallo,

natürlich ist das ein Fall für ein Präventionsverfahren. Wenn eine Abmahnung zur Debatte steht, dann ist das Kriterium der "Schwierigkeiten" mehr als deutlich erfüllt, was sich auch so in der Fachkommentierung finden lässt.

Ob dieses Verhalten im Zusammenhang mit einer (anerkannten) Behinderung steht, musst Du tatsächlich versuchen zu klären, da es für die Bewertung des Vorganges relevant sein kann. Allerdings rechtfertigt auch eine anerkannte Behinderung nicht jegliches Fehlverhalten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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