VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)

Scheeks, im MTK, Friday, 15.12.2023, 15:47 (vor 298 Tagen) @ adalbert2306!

Gern geschehen :-)

Wieviele Schwerbehinderte habt ihr denn? Falls größer 100, schau auch mal in den § 179 Absatz 4 Satz 3 rein, Schulungsanspruch für die erste Stellvertretung.
Falls unter 100, aber eher über 50 statt nur einer handvoll, dann mal schauen, wie häufig die VP verhindert ist und ein (i.d.R. der erste) Stellvertreter zum Einsatz kommt. Wenn der AG nämlich eine möglichst stets ansprechbare und aussagefähige SBV möchte, wird er sich auch bei nicht ganz 100 schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten vermutlich nicht querstellen, wenn die erste Stellvertretung zumindest das (oder die beiden) Grundlagenseminare besucht.

Nachtrag: in deinem anderen Thread steht was von 200er Schwelle - das impliziert zumindest, dass ihr komfortabel über 100 kommt -> damit ist der Schulungsanspruch für die erste Stellvertretung recht klar gegeben.

Über Stellvertretung wird auch im SBV1-Seminar gesprochen - eure VP hat das wohl nicht mehr im Blick oder gar selbst noch kein Seminar besucht und all das wichtige Grundwissen mitgenommen ;-)

Ansonsten richten sich die SBV1-Seminare auch an Betriebs- und Personalräte, siehe die Freistellungsgründe (rechte Spalte) z.B. bei https://verdi-bub.de/seminar/323


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