VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)
Hallo Scheeks, der Schulungsanspruch des 1.Stellvertreters ist unabhängig von der
Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung / Gleichstellung im Betrieb, gemäß
§ 179 SGB IX
Danke @Phönix, damit hast du natürlich recht; haben wir bei uns ja auch schon exakt so gehandhabt bei seinerzeit knapp 90 sbM. K.A., an welcher Stelle ich da letzte Woche "falsch abgebogen" bin.