VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)
Wenn doch der eigenständige Rechtsanspruch des 1.Stellvertreters auf erforderliche Schulungsmaßnahmen besteht und er diesen auch selbstständig beim Arbeitgeber geltend machen kann, warum sollte dieser dann vom Beschluss der Schwerbehindertenvertretung abhängig sein? Dies wirkt widersprüchlich!
Es ist als SBV nicht meine Aufgabe, den Schulungsbedarf meines 1.Stellvertreters festzustellen oder zu steuern. Sicherlich sprechen wir darüber, aber was er letztlich an Schulungen besucht, ist seine Sache und er muss sich auch selbstständig darum kümmern.
Gruß
Phönix