VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)

Scheeks, im MTK, Friday, 15.12.2023, 13:44 (vor 298 Tagen) @ adalbert2306!

Die Reihenfolge ist durch die bei der Wahl der Stellvertretungen erzielten Stimmen klar geregelt.
Und die VP hat keine Wunsch- oder Wahlmöglichkeit, eine(n) andere bevorzugte Stellvertretung zu ernennen.

Sprich: ist die VP verhindert, übernimmt die Stellvertretung mit der höchsten Stimmenzahl vorübergehend Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung.
Ist diese erste Stellvertretung ebenfalls verhindert, kommt die zweite dran - usw. ...

Im SGB IX steht das im Paragrafen 177 Absatz 1 Satz 1: "In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt."
Dieses "wenigstens ein stellvertretendes Mitglied", welches die SBV ggf. vertritt, ist das bei mit der höchsten Stimmzahl gewählte Stellv. Mitglied. Damit wird sinngemäß den Regelungen für Betriebsräte gefolgt, siehe § 25 BetrVG.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion