VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)
Sorry @mietze_katz,
aber da bist Du auf einem völlig veralteten Stand. Durch die zum 30.12.2016 in Kraft getretene Neufassung des § 179 Abs. 4 Satz 4 SGB IX
" Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds sowie in den Fällen des § 178 Absatz 1 Satz 5 auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählten weiteren stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind."
haben sowohl die erste Stellvertretung wie auch die weiteren Stellvertretungen, wenn sie zu ständigen Aufgaben herangezogen wurden, einen eigenständigen Schulungsanspruch.
Dazu schreibt Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 123:
"Das stellvertretende Mitglied kann als eigenes Recht diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, ohne dass eine Zustimmung der Vertrauensperson erforderlich ist."
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&Tschüß
Wolfgang