VP in Urlaub, Reihenfolge, wenn nicht der 1. Vertreter gewünscht wird (Stellvertreter/in)

Phönix, NRW, Saturday, 16.12.2023, 23:32 (vor 297 Tagen) @ Scheeks

Hallo Scheeks,

der Schulungsanspruch des 1.Stellvertreters ist unabhängig von der Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung / Gleichstellung im Betrieb, gemäß § 179 SGB IX:

(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds sowie in den Fällen des § 178 Absatz 1 Satz 5 auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählten weiteren stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.


Gruß
Phönix


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