Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills? (Allgemeines)
Hallo,
die Einladungspflicht gilt nur für öffentliche Arbeitgeber gem. § 165 Abs. 1 Satz 3 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__165.html
Das Gesetz kennt keine Unterscheidung in "soft skills" oder "hard skills".
Wer unter den Begriff "öffentlicher Arbeitgeber" fällt, ist in § 154 Abs. 2 SGB IX definiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__154.html
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&Tschüß
Wolfgang