Nur Hard Skills, nicht auch Soft Skills? (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 08.02.2024, 15:52 (vor 79 Tagen) @ spid

es ist doch so, dass man schwerbehinderten Bewerber einladen muss, sofern dieser nicht offensichtlich ungeeignet ist?

Hallo,

es geht grundsätzlich darum, welche Voraussetzungen zwingend laut Ausschreibung und welche nicht. Wie schon geschrieben, gilt das jedoch nur für Öffentlichen Dienst, d.h. beispielsweise nicht im Bereich der Kirchen, ihrer karitativen und erzieherischen Einrichtungen sowie der Religionsgesellschaften gemäß Bundesarbeitsgericht (BAG vom 25.01.2024 - 8 AZR 318/22). Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein öffentlicher Arbeitgeber in diesem Sinne nach § 165 SGB IX lt. BAG

Gruß,
Cebulon


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