Erfahrungen "übertrumpfen" Pflicht zur Einladung? (AGG)
Einer war bis vor 2 Jahren bei uns und dem wurde in der sechsmonatigen Probezeit gekündigt.
Zumindest dieser Fall könnte rechtl. fraglich sein und zwar schon deshalb, da er sich in den beiden Jahren fortgebildet bzw. zu seinem Vorteil „weiterentwickelt“ haben könnte. Hätte ihn schon deswegen unbedingt eingeladen wegen des mehrjährigen Zeitraums !!
Es gibt genug Beisp. mit Verbesserung um mehrere Bewertungsstufen nach so langer Zeit – gerade bei jungen heranwachsenden Bewerbern. Klage wegen AGG-Verfahrensdiskriminierung könnte daher u. U. durchaus erfolgreich sein.
Gruß,
Cebulon