Erfahrungen "übertrumpfen" Pflicht zur Einladung? (AGG)

spid, Tuesday, 09.04.2024, 23:54 (vor 20 Tagen) @ Cebulon

Einer war bis vor 2 Jahren bei uns und dem wurde in der sechsmonatigen Probezeit gekündigt.


Zumindest dieser Fall könnte rechtl. fraglich sein und zwar deswegen, weil er sich ja in den beiden Jahren fortgebildet bzw. zu seinem Vorteil „weiterentwickelt“ haben könnte. Hätte ihn schon deswegen unbedingt eingeladen wegen des mehrjährigen Zeitraums!!

Gibts da vllt sogar Urteile? In den Kommentierungen habe ich bis jetzt zumindest nichts gefunden.

Und bei dem anderen wohl keine Chance? Wobei dieser ja genau anführen könnte, wieso es zu einer einvernehmlichen Einigung kam.

Grüße


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