Antwort auf Widerspruch bei Inklusionsamt macht SBV erst einmal sprachlos (Kündigung)
Hallo,
ja, hast ja Recht.
Bin zzt. bisschen dünnhäutig.
Ich verstehe allerdings nicht, wieso das Amt nicht auf die Angabe des OVG-Urteils geantwortet hat und der Widerspruch zurückgenommen werden soll. Liest sich für mich so, dass das Amt aus der Sache nur unbeschadet rauskommen will.
LG