Antwort auf Widerspruch bei Inklusionsamt macht SBV erst einmal sprachlos (Kündigung)

Cebulon, Wednesday, 12.06.2024, 18:35 (vor 240 Tagen) @ pikdame

In diesem Schreiben steht keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Richtig, da ja kein Bescheid, sondern lediglich nur formloses Schreiben ohne Entscheidung mit bloßer Erläuterung der Rechtslage.

Ich verstehe allerdings nicht, wieso das Amt nicht auf die Angabe des OVG-Urteils geantwortet hat und der Widerspruch zurückgenommen werden soll.

Wieso sollte InA auf OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 42/21, inhaltlich eingehen, wenn InA überhaupt nicht zuständig, es somit allein um rein formale Ablehnung geht? Der OVG-Beschluss (nicht Urteil) hat daher mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun in der Sache, d.h. nicht einschlägig – weil er sich mit Kündigung in der Wartezeit nicht befasst.

Die gesetzl. Ausnahme des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX („nicht länger als sechs Monate“) v. SGB IX-Kündigungsschutz liegt ganz offensichtlich vor

Warum sollte sich denn ein Inklusionsamt bei einer Wartezeitkündigung mit einem Urteil befassen, das offensichtlich überhaupt nicht für Wartezeitkündigung einschlägig ist?

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion