Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...??? (Allgemeines)

Kasandra, Monday, 02.09.2024, 23:00 (vor 438 Tagen)

Hallo @ all,

wie ist mit einem solchen Fall umzugehen?

MA hatte bis ca. Mitte 2022 einen GdB 50 befristet als Heilungsbewährung. Selbstverständlich wurden den MA der Zusatzurlaub etc. bewilligt und erbracht.

Nach Ablauf hat das VA nur noch einen GdB von 10 erteilt.

Hier legte der MA Widerspruch ein und befindet sich nun im Klageverfahren. GA auf richterliche Anweisung ist erfolgt, GA liegt noch nicht vor - Verhandlung und Ergebnis offen!

Im Sozialrecht hat der MA weiterhin durch die Hemmung der Klage einen GdB von 50.

Nur kann der MA dies nicht dem AG anhand eines Bescheides oder Ausweises darlegen.

Wie kann der MA das die Hemmung ggüber des Arbeitgebers darlegen um noch den GdB 50 aktuell zu Beweisen?

Das VA ist absolut unterirdisch. Soll ich dem MA raten, aufgrund der Hemmung darauf zu bestehen einen "verlängerten" SB-Ausweis anzufordern, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.
Dies wäre aus meiner Sicht der richtige Weg!

Habt ihr schon Erfahrungen mit solchen Fällen?

Wie gesagt, der AG nicht nicht negativ eingestellt, aber er braucht auch eine Grundlage!

Bin sehr neugierig auf Eure Erfahrungen und Unterstützung sowie Diskussionen.

Viele Grüße,

Kasandra


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